Vom Zuschlag in der Auktion bis zur Vertragsabwicklung ─ wichtige Informationen zu allen Formalitäten für Mit- und Meistbietende

Sie möchten auf unseren öffentlichen Auktionen mitbieten? Dann bieten wir Ihnen verschiedene Mitbietungsmöglichkeiten an, um an der Auktion teilnehmen zu können und mit ein bisschen Glück Ihre Wunschimmobilie zu ersteigern. Damit nach dem Zuschlag Ihr Wunschobjekt schnellstmöglich in Ihr Eigentum übergeht, gilt es noch die Kosten der Auktion zu begleichen (vgl. Spalte links) sowie einige wenige formelle und rechtliche Themen zu beachten und einzuhalten.

1. Legitimation

Die Notare unserer Auktionen sind verpflichtet, die Identität des Meistbietenden zu prüfen. Bitte bringen Sie daher als Privatperson zur Auktion Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Steueridentifikationsnummer mit. Falls der Meistbietende ein Unternehmen ist, benötigt der Notar den beglaubigten Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO), um die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen zu können. Beachten Sie als Mit- und Meistbietender unserer Auktionen in diesem Zusammenhang bitte auch die nachfolgenden Hinweise zum Geldwäschegesetz.

2. Geldwäschegesetz

2021 wurden die Vorschriften des Geldwäschegesetztes noch einmal verschärft. Die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung wurden weiter angehoben. Das neue Geldwäschegesetz (GwG) verlangt, den wirtschaftlich Berechtigten zweifelsfrei zu identifizieren. So ist die Westdeutsche Grundstücksauktionen AG aufgrund Ihrer Geschäftstätigkeit verpflichtet, das GwG und die entsprechenden geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten.

Nachfolgend sind einige Informationen zum Geldwäschegesetz zu finden, die alle Kunden betreffen, die auf unseren öffentlichen Auktionen in Köln Objekte ersteigern möchten. Zu den geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten gehört insbesondere die Identitätsfeststellung des Erstehers (Käufer) einer Immobilie durch Erheben von Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität sowie deren Überprüfung. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Handelt es sich bei dem Ersteher (Käufer) um eine natürliche Person, erfolgt die Identifizierung üblicherweise durch einen gültigen amtlichen Pass oder Personalausweis. Die Vorlage eines Führerscheins ist hier beispielsweise nicht ausreichend.
  • Handelt es sich bei dem Ersteher um eine juristische Person, sind ein Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste erforderlich, um den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren. Das sind natürliche Personen, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren.

Dies ist ein normaler Vorgang, der uns gesetzlich durch das Geldwäschegesetz auferlegt wurde und bei dem unsere Kunden, die Ersteher (Käufer) einer Immobilie, eine Mitwirkungspflicht haben. Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir die erhobenen Daten mindestens fünf Jahre aufbewahren müssen. 

Auch bei der Abgabe von schriftlichen und/oder telefonischen Geboten sind wir aufgefordert, die Identität des Bieters festzustellen. Außerdem verpflichtet das neue Geldwäschegesetz die Notare im Rahmen der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen die Identität des Meistbietenden zu prüfen. Wird die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten verweigert, kann keine Beurkundung durch den Notar erfolgen. Darüber hinaus benötigt der Notar für die Abwicklung des Kaufvertrages Ihre Steueridentifikationsnummer.

Sind die Begriffe des Geldwäschegesetzes nach wie vor für Sie schwer nachzuvollziehen? Zum Nachlesen finde Sie den Gesetzestext hier oder Sie wenden sich für detaillierte Informationen zum Geldwäschegesetz an die beurkundenden Notare. Für eine erste Orientierung haben wir Ihnen ein Glossar zu den häufigsten Fragen zum Geldwäschegesetz zusammengestellt. Sie finden es unten auf dieser Seite im Downloadcenter.
 

3. Hinweise zur Beurkundung

Die Westdeutschen Grundstücksauktionen AG weist formell auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin, die zur Beurkundung des Meistgebotes an den Meistbietenden führen:

Bei der Versteigerung von Immobilien ist das Meistgebot beurkundungsbedürftig. Die Beurkundung erfolgt nach der Auktion. Neben dem zu beurkundenden Kaufvertrag (Muster, PDF, 235 kB) in welchen der Einlieferer, der Meistbietende und das Meistgebot aufgenommen werden, gehören zu der notariellen Urkunde folgende Teile: 

  • Besondere Versteigerungsbedingungen/Auslobungstext:
    Der Text, der am Tage der Auktion in Anwesenheit aller Bieter verlesen wird. Nur die hier gemachten Angaben sind maßgelblich für die Beschaffenheitsvereinbarungen!
  • Versteigerungsbedingungen (PDF, 392 kB):
    Diese liegen als sogenannte Verweisungsurkunde in beglaubigter Abschrift vor und werden jedem Meistbietenden ausgehändigt, sie sind jedoch nicht verlesungspflichtig. Sie sind bei der Aufsichtsbehörde hinterlegt und im Katalog abgedruckt.

Nur für den Fall, dass die Vorschriften des § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 Beurkundungsgesetz anzuwenden sind (Verbraucherverträge), wird die Beurkundung mit dem Verbraucher, in Abstimmung mit dem Notariat erfolgen.

4. Übergang von Nutzen und Lasten

Wenn Sie sich als Meistbietender bei der Ersteigerung eines Objekts auf einer unserer öffentlichen Auktionen erfolgreich mitgeboten und den Kaufpreis vollständig hinterlegt haben (vgl. 2.), gehen –soweit im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden – zum Monatsersten des Folgemonats der Auktion Nutzen und Lasten auf Sie als Ersteher (Käufer) über.

Downloadcenter: Vertragsmuster, Mindestgebot, Versteigerungsbedingungen, FAQ zum neuen Geldwäschegesetz

Wir stellen hier für Sie einen allgemeinen Mustertext für den nach Zuschlagserteilung abzuschließenden Kaufvertrag sowie eine Vorlage des Mindestgebots, die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen und Fragen & Antworten zum Geldwäschegesetz zum Download bereit:

 

 

Mindestgebot (Muster)

PDF 26 KB

Kaufvertrag (Muster)

PDF 50 KB

Allgemeine Versteigerungsbedingungen

PDF 392 KB

Fragen und Antworten zum neuen Geldwäschegesetz und Transparenzregister

PDF 168 KB

Informationsbroschüre der DGA AG Gruppe PDF 900 KB