Glossar Immobilien der Westdeutsche Grundstücksauktionen AG

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Pachtgarage:
Im Immobilienrecht stellt sich die Frage, ob eine Garage Eigentum ist, wenn diese auf fremden Grund und Boden errichtet ist. Derartige Garagen werden als Pachtgaragen bezeichnet und entstanden überwiegend in den 60er und 70er Jahren. Der Gesetzgeber hat sich 2007 dafür entschieden, dass eine Kündigung des Nutzungsverhältnis vom Grundstückseigentümer fortan ohne Gründe möglich ist. Mittlerweile ist auch eine Entschädigung nicht mehr vorgesehen. Dies beruht wohl auf der Argumentation, dass der wirtschaftliche Wert der alten Garagen zu gering ist.

Pachtvertrag:
Der Pachtvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung, bei der sich der Verpächter eines Grundstücks verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des Gegenstands und zugleich den Ertrag der Früchte zu überlassen. Der Pächter verpflichtet sich, dem Verpächter die vertraglich vereinbarte Pacht bei Fälligkeit zu zahlen. In Abgrenzung zum Mietvertrag umfasst der Pachtvertrag die Nutzung der Früchte des Objekts wie zum Beispiel die mithilfe des Objekts generierten Einnahmen.

Parterre:
Der Begriff kommt aus dem Französischen und bedeutet „ebenerdig“. Damit ist das Erdgeschoss gemeint bzw. umgangssprachlich die Räume, die ungefähr auf Höhe des Erdbodens liegen. Als barrierefrei zugänglicher Wohnraum kann das Parterre besonders interessant sein. Achtung: Allerdings gibt es auch noch das Tiefparterre und das Hochparterre. Gemeint sind jeweils Räumlichkeiten, die über ein paar Treppenstufen, maximal eine halbe Treppe, erreichbar sind. Insbesondere für das Tiefparterre wird auch gern der ebenfalls aus dem Französischen kommende Begriff Souterrain benutzt, was bedeutet, die Wohnräume befinden sich unterhalb des Geländes auf Straßenhöhe, die Fenster befinden sich oft zur Hälfte in möglichst großzügigen Ausschachtungen.

Patio:
Der Patio ist der Innenhof einer Immobilie, die sich typischerweise in der Stadt befindet. Eine Treppe führt von der Patio in den ersten Stock des Gebäudes.

Penthouse:
Ein Penthouse ist ein Apartment, das sich auf dem Flachdach eines Hochhauses befindet. Das Penthouse umfasst meist das gesamte obere Geschoss. Ein Penthouse ist regelmäßig luxuriös ausgestattet und verfügt über eine Dachterrasse.

Pfandbrief:
Der Pfandbrief ist eine Anleihe, die mittelbar das Grundpfandrecht eines Grundstücks betrifft. Hypothekenbanken sind Herausgeber eines Pfandbriefs, dessen gesetzliche Besicherung auf unterschiedliche Arten erfolgen kann. Pfandbriefe sind festverzinsliche Anleihen.

Pfandhaft:
Eine Pfandhaft liegt vor, wenn ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache existiert. Bei Immobilien handelt es sich um das Grundpfandrecht. Als dingliche Verwertungsrechte haben die Grundpfandrechte Vorrang gegenüber anderen Gläubigern. Die Pfandhaft erstreckt die Haftung auf alle Gegenstände, die zum wirtschaftlichen Bestand des Grundstücks zählen. Dies sind wesentliche Bestandteile (§§ 93f BGB), Zubehörteile (§ 97 BGB) oder Mietforderungen (§ 1123 BGB).

Pflichtteil:
Der Pflichtteil ist ein Anspruch, den nahe Angehörige eines Erblassers geltend machen können, sofern sie vom Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wurden. Das Pflichtteilsrecht ist eine Einschränkung der privatrechtlichen Testierfreiheit. Bestimmte Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig vom Nachlass ausgeschlossen werden. Berechtigte sind Abkömmlinge, Ehegatten oder Lebenspartner sowie Eltern des Erblassers.

Pied-a-terre:
Bei einem Pied-a-terre handelt es sich um einen zweiten Wohnsitz. Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes ist beim Einwohnermeldeamt verpflichtend. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind Ordnungswidrigkeiten. Mit der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes geht eine Zweitwohnungssteuer einher. Deren Regelung unterscheidet sich je nach Bundesland.

Pipeline:
Bei Bauprojekten und Immobilienunternehmen werden mit dem Begriff Pipeline all diejenigen Projekte zusammengefasst, die zwar schon geplant wurden, aber mit dessen Bau noch nicht begonnen wurde.

Preisempfehlung:
Bei Kaufverhandlungen ist eine sachgerechte Preisgestaltung grundlegend für einen erfolgreichen Abschluss des Kaufvertrags. Da Immobilienbesitzer häufig Schwierigkeiten bei einer fundierten Schätzung des Werts haben, kommt der Preisempfehlung eines professionellen Immobiliendienstleisters oder Gutachters große Bedeutung zu. Bei der Preisempfehlung spielen der objektive Wert der Immobilie, die subjektiven Interessen und die Nachfrage eine wichtige Rolle.

Premium-Immobilien:
Bei Premium-Immobilien handelt es sich um Häuser und Wohnungen, die sich an sogenannten A-Standorten befinden. Zugleich ist die bauliche Ausstattung hochwertig und komfortabel.

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Rangverhältnis:
Das Rangverhältnis ist die Reihenfolge im Grundbuch, in welcher die Verwirklichung der Rechte stattfindet, die im Zusammenhang mit dem Grundstück stehen. Bei einer Zwangsversteigerung kommt es auf das Rangverhältnis an, das sich regelmäßig aus der Reihenfolge der Eintragung im Grundbuch ergibt. Wer zuerst in das Grundbuch eingetragen wurde, hat das vorrangige Recht.

Räumungsklage:
Die Räumungsklage ist eine Leistungsklage, die auf die Herausgabe eines Grundstücks oder einer Immobilie gerichtet ist. In der Praxis kommt die Räumungsklage bei Mietschulden oder der Verletzung vertraglicher Pflichten in Betracht. Die Räumungsklage beinhaltet die Klage auf Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und Mieter sowie die Räumung der gemieteten Immobilie.

Realkredit:
Beim Realkredit handelt es sich um ein Darlehen, das mit einer realen Sicherheit abgesichert ist. Für die Bank reduziert sich das Risiko, da neben der Kreditwürdigkeit und Bonität des Kreditnehmers, die beliehene Sicherheit im Vordergrund steht. Dabei handelt es sich oftmals um Immobilien.

Reallast:
Eine Reallast beschreibt das gesetzliche Recht, gem. § 1105 eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück zu verlangen. Wenn der Eigentümer eines Grundstücks mit einer anderen Person eine Belastung vertraglich regelt, entstehen sogenannte Reallasten, dessen Eintragung im Grundbuch erfolgt. Die Reallasten beeinflussen den Verkehrswert von Immobilien. Reallasten gibt es subjektiv-dinglicher Art (§ 1110 BGB) und subjektiv-persönlicher Natur (§ 1111 GB). Subjektiv-dingliche Reallasten sind untrennbar mit dem Grundstück verbunden, während subjektiv-persönliche Reallasten für eine bestimmte Person gelten.

Reale Grundstücksteilung:
Die reale Grundstücksteilung beschreibt den Vorgang, dass ein Grundstück, das im Miteigentum mehrerer Personen steht, real geteilt wird. Durch die Teilung entstehen verschiedene Grundstücke, die ein eigenes Blatt im Grundbuch bekommen. Der vorherige Miteigentümer wird Alleineigentümer der neuen Teilfläche. Zudem behält er das Miteigentum an der gesamten Grundstücksfläche.

Real Estate Investment Trusts (REITs):
Bei den Real Estate Investments Trusts und den sogenannten REITS handelt es sich um börsennotierte Aktiengesellschaften, die ihre Erlöse mit dem Handel und der Bewirtschaftung von Immobilien erzielen. REITs sind verpflichtet, eine Mindeststumme ihrer Erlöse an die Anleger auszuschütten.

Rechtsform:
Die anfängliche Wahl einer Rechtsform ist die Grundlage für jede unternehmerische Tätigkeit. Zudem entfaltet die Rechtsform Bedeutung, wenn es um den Abschluss von Immobilienverträgen geht. Die wirksame Vertretung innerhalb der Rechtsform ist erforderlich, damit der Kaufvertrag wirksam ist. Diese Prüfung obliegt dem Notar.

Rendite:
Die Rendite ist der Ertrag einer Kapitalanlage, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielt wird. Bei der Bewertung von Kapitalanlagen ist die Rendite eine wichtige Kennzahl. Die Rendite einer Immobilie ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Kaufpreis und prognostizierten Mieteinnahmen. Beim Kauf einer Immobilie wird die Rendite als Entscheidungsgrundlage genutzt.

Renovierung:
Die Renovierung ist eine bauliche Maßnahmen, die über die Maßnahmen der Instandhaltung und -setzung hinausgeht. Die Renovierung zielt darauf ab, nutzungsbedingte Schäden zu beseitigen und den vorherigen Zustand der Immobilie wiederherzustellen bzw. den baulichen Zustand zu verbessern. Maßnahmen der Renovierung helfen dem Eigentümer, den Wert der Immobilie zu erhöhen und einen höheren Kaufpreis zu erzielen.

Restnutzungsdauer:
Immobilien haben eine begrenzte Lebensdauer. Der Wert mindert sich mit fortschreitendem Alter. Die Restnutzungsdauer beschreibt nach § 6 VI ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung voraussichtlich noch möglich ist.

Restschuld:
Bei der Restschuld handelt es sich um die Summe, die nach Ende der Zinsbindung übrig bleibt. Die Restschuld hängt von der Höhe der Tilgungsrate ab. Zur Tilgung der Restschuld erfolgt eine Anschlussfinanzierung oder Umschuldung.

Richtwert:
Richtwerte sind Angaben, die Sachverständige zur Orientierung bereitstellen, und beinhalten immer eine gewisse Toleranz: etwa Richtwerte bei Lärmimmissionen oder Richtwerte zum Energieverbrauch von Gebäuden. Im Immobiliensektor sind Immobilien Richtwerte wichtig, die von den Gutachterausschüssen der Bundesländer ermittelt und veröffentlicht werden. Basis für die Angaben, die eine Richtung vorgeben können, wenn man den Wert einer Immobilie ermitteln will, sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die die Gutachterausschüsse für das gesamte Bundesgebiet durchführen.

Rohbauland:
Das Rohbauland beschreibt einen Bereich des Bebauungsplans, der noch nicht erschlossen ist. Das Rohbauland ist im Bebauungsplan nicht parzelliert.

Ruhezeiten:
Der Begriff der Ruhezeiten stammt aus dem Nachbarschaftsrecht. Da Lärm gravierende Auswirkungen haben kann, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass es bestimmte Ruhezeiten gibt, in denen eine Lärmbelästigung nicht erlaubt ist. Die Bundesländer haben spezielle Immissionsschutzgesetze, nach denen in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Nachtruhe herrscht. Die Grenze der Nachtruhe ist überschritten, sofern ein durchschnittlicher Nachbar die Lautstärke als unzumutbar empfindet. Die kommunalen Satzungen regeln eine Mittagsruhe zwischen 13.00 und 15.00 Uhr. Derartige Regelungen existieren nicht in allen Bundesländern bzw. Kommunen.