Immobilien aus NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und dem Saarland auf unseren Auktionen versteigern

Möglicherweise haben Sie sich schon über die Vorteile einer Immobilienauktion bei der WDGA und unsere zahlreichen kostenlosen Services rund um Grundstücks- und Immobilienauktionen informiert? Die Westdeutsche Grundstücksauktionen AG kümmert sich in jedem Fall um den gesamten „Papierkram“ und unterstützt Sie bei allen Formalitäten rund um den Verkauf und die Versteigerung Ihrer Immobilie

Bitte beachten Sie: Unsere Auktionen sind keine Zwangsversteigerungen. Wir versteigern Häuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke und jede andere Art von Immobilie aus NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und Niedersachsen ausschließlich auf freiwilliger Basis im Auftrag des Eigentümers.

In einem vierminütigen Info-Video unserer Muttergesellschaft DGA erfahren Sie, wie einfach es ist, Immobilien über Auktionen zu versteigern.

Nachfolgend informieren wir Sie, wie Sie Ihr Immobilie auf unseren quartalsweise stattfindenden Auktionen versteigern können.

1. Immobilie anbieten: Objektfragebogen ausfüllen und versenden 

Für die Ersteinschätzung und Vorabbewertung Ihrer Immobilie reicht es völlig aus, wenn Sie den Objektfragebogen – möglichst vollständig – ausfüllen und uns zusenden. Fügen Sie, wenn möglich und falls vorhanden, eine markierte Flurkarte bei. Selbstverständlich ist dieser Service unverbindlich und kostenlos für Sie. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten, den Fragebogen zu bearbeiten: Online ausfüllen oder herunterladen, ausfüllen und per Post versenden.

2. Kostenlose Immobilienbewertung: das marktgerechte und steigerungsfähige Auktionslimit 

Die erfahrenen und professionellen Immobilienmarktexperten der Westdeutschen Grundstücksauktionen (WDGA) kennen Immobilienobjekte aus Ihrer Region mit vergleichbarer Größe und Ausstattung. Die WDGA Immobilienspezialisten analysieren und beraten persönlich darüber, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Ihre Angaben im Objektfragebogen nehmen wir zunächst zur Grundlage, um vorbehaltlich einer nachfolgenden Besichtigung zu prüfen, bei welcher Größenordnung ein etwaiges „Mindestgebot“ für unsere Auktionen liegen könnte. Wir analysieren Objektdetails, bewerten die Marktlage und kommen in kürzester Zeit zu einer ersten Werteinschätzung Ihres Objekts. Dabei nutzen wir keine Algorithmen oder  standardisierte Vergleichsverfahren.

3. Wir kontaktieren Sie persönlich und informieren Sie über den Wert Ihrer Immobilie

Ein Mitarbeiter der WDGA wird sie umgehend persönlich kontaktieren und Sie über den geschätzten Wert und das mögliche Mindestgebot für die Versteigerung Ihres Hauses, Ihrer Eigentumswohnung und anderer Objekte informieren. Wir teilen Ihnen diese grobe Voreinschätzung mit, um festzustellen, um abzugleichen, ob unsere Vorstellungen mit Ihren weitgehend übereinstimmen.

4. Wir kommen vorbei und besichtigen Ihre Immobilie

Falls wir uns über die Bewertung Ihrer Immobilie einigen, wird Sie ein Mitarbeiter unseres Auktionshauses zeitnah besuchen und das Verkaufsobjekt besichtigen. Natürlich entstehen wir Ihnen auch dafür keine zusätzlichen Kosten. 
 

5. Der entscheidende Tag: Wir versteigern Ihre Immobilie auf unseren Auktionen zum Höchstpreis

Nach der Besichtigung informieren wir Sie, welches marktkonforme und steigerungsfähige Mindestgebot als Startpreis die größten Erfolgschancen hat. Wenn Sie unsere Einschätzung teilen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns einen verbindlichen Auftrag erteilen würden, Ihr Objekt auf unserer Auktion zu versteigern. Die WDGA führt bereits seit 2008 Live-Auktionen in Köln durch. Dabei haben wir bereits etwa 1500 Immobilien versteigert. Rund 200 bis 300 Besucher besuchen unsere Auktionen den Auktionstagen. Im Schnitt verkaufen wir rund 85 % der im Auktionskatalog oder im Internet angebotenen Objekte. Alle Auktionen sind öffentlich – das bedeutet: Jeder Interessent kann live im Saal, via Telefon oder schriftlich mitbieten.

Wer auf den Auktionen als Meistbietender das höchste Gebot abgibt und mit dem dritten Hammerschlag (§ 156 BGB) den Zuschlag des Auktionators erhält, erwirbt Ihre angebotene Immobilie. Mit dem Zuschlag an den Meistbietenden durch unsere Auktionatoren sind die materiellen Bedingungen des Kaufvertrages rechtsverbindlich festgelegt. Auf unseren Auktionen überwachen protokollführende Notare die Abwicklung der Kaufverträge. Noch an Ort und Stelle erfolgt die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages (PDF, 50kB), es sei denn, der Verkauf erfolgt durch einen Unternehmer und der Zuschlag wurde einem Verbraucher erteilt. In diesem Fall erhält der Ersteher von den Notaren den Entwurf des Kaufvertrages ausgehändigt, der frühestens 14 Tage später im Büro des Notars beurkundet werden darf. Die Kosten des Kaufvertrages trägt, wie auch ansonsten marktüblich, ausschließlich der Ersteigerer der Immobilie. 

Übrigens: Unsere Abteilung „Vertragsmanagement" kümmert sich in Zusammenarbeit mit den Notaren um die rechtzeitige Zahlung der Kaufpreise und auch um die notwendigen Genehmigungen der Behörden. Die Mitarbeiter sorgen für die schnellstmögliche Abwicklung des Kaufvertrags, von der sie als Verkäufer einer Immobilie besonders profitieren.

Kosten für Immobilienverkäufer: Was kostet eine Auktion bei der WDGA?

Als Eigentümer einer Immobilie entstehen Ihnen erst dann Kosten in Form eines erfolgsabhängigen, gestaffelten Honorars, wenn Ihre Immobilie erfolgreich versteigert wurde und ein Kaufvertrag rechtswirksam zustande kommt. Das Honorar vereinbaren wir individuell und abhängig von Art und Wert der angebotenen Immobilie. Falls Ihr Objekt nach unserer Bewertung nicht in unsere Auktionen eingeliefert bzw. versteigert wird, entstehen Ihnen keine Kosten!