Glossar Immobilien der Westdeutsche Grundstücksauktionen AG

G

Gebäudewertermittlung:
Ein normiertes Verfahren, welches genau durch Rechtsvorschriften geregelt ist, bestimmt den aktuellen Mark- oder Verkehrswert einer Immobilie.

Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich beschreibt einen Bereich, in dem die jeweiligen Regelungen zur Anwendungen kommen. Für das Bau- und Immobilienrecht relevante Geltungsbereiche sind beispielsweise der Geltungsbereich des Bebauungsplans oder der Mietpreisbremse.
Der Geltungsbereich beschreibt im Baurecht beispielsweise denjenigen Bereich, der Inhalt des Bebauungsplans sein kann. § 9 Baugesetzbuch regelt in einer abschließenden Aufzählung die Reichweite des Bebauungsplans. Weitere Regelungen sind im Bebauungsplan nicht möglich, ganz gleich ob diese wünschenswert oder nützlich erscheinen.
Die Mietpreisbremse weist gleichermaßen einen zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich auf. Zeitlich gilt die Mietpreisbremse für sämtliche abgeschlossene Mietverhältnisse nach der Verordnung. Der räumliche Geltungsbereich bzw. die Festlegung des Selbigen obliegt den Bundesländern.

Gemeinschaftseigentum:
Diese Begrifflichkeit meint das von allen Wohnungseignern einer Eigentümergemeinschaft gemeinsam in Stand gehaltene und verwaltete Eigentum. Beispielhaft seien hier das Dach, die Fenster und das Treppenhaus genannt. Meistens wird ein professioneller Hausverwalter von der Eigentümergemeinschaft beauftragt, der das Management des Gemeinschaftseigentums übernimmt.

Gemeiner Wert:
Der gemeine Wert ist in § 9 des deutschen Bewertungsgesetzes legaldefiniert. Demnach ist der gemeine Wert abhängig vom Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf erzielt werden kann. Es handelt sich somit um den Verkaufswert der Immobilie. Dieser orientiert sich an den objektiven Merkmalen eines Hauses. Eine genaue Abgrenzung zum Verkehrswert ist kaum möglich, folglich werden beide Begriffe häufig synonym verwandt.

Grundstücksfläche:
Die Grundstücksfläche ist ein Begriff aus dem öffentlichen Baurecht. Dabei handelt es sich um die Gesamtfläche eines Grundstücks. Zu dieser gehören alle Flächen, die Bestandteil des Grundstücks sind. Bei der Grundstücksfläche gibt es unterschiedliche Variationen. Von besonderer Bedeutung ist die maßgebende Grundstücksfläche. Bei einem Bau von Immobilien ist diese Grundstücksfläche maßgeblich, da diese die Fläche des Baugrundstücks umfasst. Die Fläche eines Grundstücks wird in Quadratmetern gemessen, so wird die Gesamtgröße eines Grundstücks angegeben. Für Flächen der Land- und Forstwirtschaft sind zur Beurteilung eines Grundstücks noch Bodenrichtwerte und Bodenzahl wichtig.

Grundschuld:
Die Grundschuld ist ein dingliches Recht, das Gemeinsamkeiten zur Hypothek aufweist. Im Gegensatz dazu findet jedoch keine Bindung an eine bestimmte Forderung statt. Vielmehr ist es bei einer Bestellung der Grundschuld möglich, Zahlungen einer bestimmten Geldsumme zu fordern.

Grundbesitzsteuer:
Die Grundbesitzsteuer ist gleichbedeutend mit der Grundsteuer, die die Kommunen auf Grundbesitz und Eigentum an Immobilien erheben.

Grundsteuer:
Ob bebaut oder nicht – wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, zahlt Grundsteuer. Es handelt sich um eine kommunale Abgabe, die sich aus dem Einheitswert, der Grundsteuermesszahl und einem von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Steuersatz berechnet. Vermieter können die Grundsteuer im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Grundriss:
Grundrisse sind Zeichnungen maßstabsgetreuer Natur, die eine übersichtliche Darstellung einer Immobilie ermöglichen. Die Darstellung findet von oben statt und bezieht sich auf Räume und weitere physische Merkmale des Hauses oder der Wohnung.

Grundstückswertermittlung:
Der Grundstückswertermittlung kommt enorme Bedeutung zu, wenn der Wert eines bestimmten Grundstücks ermittelt werden soll. Hier kommen gesetzlich geregelte Verfahrensmethoden zum Einsatz, um eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Grundstückswertermittlung sicherzustellen. Relevant in der Praxis sind das Vergleichswertverfahren und das Bodenrichtwertverfahren. Der festgestellte Grundstückswert umfasst den Wert des unbebauten Grundstücks, ohne die vorhandenen baulichen Anlagen. Faktoren wie Größe, Grundbuchstand, Bodenverhältnisse, Lage, Denkmalschutz und Altlasten beeinflussen den Grundstückswert.

Gutachterausschuss:
Ein unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen, der Gutachterausschuss, sammelt aktuelle Daten zu Preisen auf dem Immobilienmarkt und veröffentlicht dazu eine Zusammenfassung.

H

Hausbewertung:
Die Hausbewertung ist der Pendant zur Immobilienbewertung. Während bei der Immobilienbewertung jedwede Immobilien im Mittelpunkt der Analyse stehen, geht es hier nur um Häuser. Eine Ermittlung des Hauswerts ist beispielsweise notwendig, um einen Überblick über das eigene Vermögen zu wahren oder darauf basierend Verkaufsverhandlungen zu führen. Bei der Hausbewertung handelt es sich um ein fachlich fundiertes Gutachten. Der Prozess der Hausbewertung ist gleichbedeutend mit der Immobilienbewertung, bei welcher mit bestimmten Verfahren der Wert der jeweiligen Immobilie festgestellt werden soll.

Hausgeld:
Eine Wohnungseigentumsverwaltung benötigt finanzielle Mittel, um die Instandhaltung und Wartung des Eigentums zu ermöglichen. Das Hausgeld ist im Wirtschaftsplan festgelegt und muss von den Wohnungseigentümern im Zuge einer Vorauszahlung an die Wohnungseigentumsverwaltung geleistet werden.

Hausordnung:
Die Hausordnung umfasst eine Reihe an Vorschriften, die den Umgang der Bewohner eines Hauses miteinander regeln. In der Hausordnung wird die Nutzung des gemeinsamen Wohnraums geregelt. Insbesondere zielt die Hausordnung darauf ab, die gegenseitige Rücksichtnahme der Bewohner und somit ein reibungsloses Zusammenleben dauerhaft zu gewährleisten. Bei der Hausordnung handelt es sich um diverse privatrechtliche Vorschriften. Diese dürfen nicht mit den geltenden, allgemeinen Gesetzen in Widerspruch stehen, die nicht dispositionsfähig sind. 

Hausrecht:
Hat der Vermieter die Wohnung dem Mieter übergeben, bestimmt allein der Mieter, wer die Wohnung betreten darf. Der Mieter hat das alleinige Hausrecht. Der Vermieter darf die Wohnung nur mit konkretem Anlass und mit Vorankündigung inspizieren – und schon gar nicht in Abwesenheit des Mieters. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Allerdings hat der Vermieter das Recht, in periodischen Abständen von ein bis zwei Jahren die Wohnung zu in Augenschein zu nehmen. Dazu muss er allerdings die Zustimmung des Mieters einholen und den Besichtigungstermin rechtzeitig ankündigen.

Heimfall:
Der Heimfall beschreibt den Übergang von einem Recht auf den ursprünglichen Rechtsinhaber. Dieser Übergang kann sowohl kraft eines Rechtsgeschäfts als auch des Gesetzes eintreten. Im Baurecht geht das Eigentum an einem Bauwerk auf den Grundeigentümer über. Andere Formen des Heimfalls existieren insbesondere im Erbrecht. 

Heizkosten:
Die Heizkosten stellen einen Teil der Nebenkosten dar. Heizkosten umfassen dabei all diejenigen Beträge, die der Bewohner einer Immobilie für das Beheizen entrichten muss. Eine Berechnung der Heizkosten erfolgt mithilfe der Wohnfläche und des Volumens. Vergleichswerte können zur Orientierung dienen, um die Heizkosten bereits im Voraus präzise einzuschätzen. 

Hypothek:
Wer davon spricht „eine Hypothek aufzunehmen“, meint meist die Finanzierung eines Immobilienkaufs. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie als Hauseigentümer Ihr Haus beleihen möchten, um etwas zu finanzieren – z.B. eine Sanierungsmaßnahme an Ihrer Immobilie. In beiden Fällen müsste es eigentlich heißen: Es wird ein Hypothekendarlehen mit Grundpfandrecht in Anspruch genommen. Eine Bank gewährt dabei ein Darlehen in Höhe einer bestimmten Summe und bekommt im Gegenzug das Recht zugestanden, sollten Sie das Darlehen nicht zurückzahlen, die Immobilie zu pfänden. Die Immobilie dient als Sicherheit für den Kreditgeber im Falle des Zahlungsausfalls. Eine Hypothek (der Forderungsbetrag mit Zinssatz und sämtlichen Nebenleistungen) wird immer ins Grundbuch eingetragen. Der Notar reicht die für den Eintrag nötigen Informationen beim zuständigen Grundbuchamt ein. 

I

Immobilienbewertung:
Der Marktwert einer Immobilie bzw. dessen Ermittlung ist insbesondere für den Verkauf notwendig. Das Verfahren der Immobilienbewertung basiert auf Rechtsvorschriften und zielt darauf ab, mit Hilfe betriebswirtschaftlicher und juristischer Kenntnisse den Marktwert zu ermitteln. Eine derartige Immobilienbewertung ist sowohl bei bebauten als auch unbebauten Grundstücken möglich.

Immobilienwertermittlungsverordnung:
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (auch ImmoWertV) wurde vor 2010 als Wertermittlungsverordnung bezeichnet. Heute bildet diese die Basis für die gezielte Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Der Gesetzgeber hat in der Verordnung verschiedene Grundsätze festgelegt, die seiner Meinung nach bei der Ermittlung eines Immobilienwertes eine Rolle spielen sollten. Diese Verordnung wird von Banken, Versicherungen, Gutachtern und Sachverständigen angewendet, um den aktuellen Wert einer Immobilie sicher und vergleichbar für die jeweiligen Eigentümer festzustellen.

Immobilienfonds:
Eine gemeinschaftliche Kapitalanlage von mehreren Personen, die in Liegenschaften (sprich: Immobilien) investieren, wird als Immobilienfonds bezeichnet. Eine Fondsgesellschaft bündelt das Kapital der Investoren und regelt die Investition sowie den Rückfluss der Einnahmen.

Immobiliengutachter:
Immobiliengutachter sind Sachverständige, die sich durch ihr spezielles Knowhow in Bezug auf Immobilien auszeichnen. Schon ein unabhängiger, freier Immobiliensachverständiger kann den Zustand einer Bestandsimmobilie beurteilen und den aktuellen Marktwert bestimmen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zusätzlich von der Industrie-und Handelskammer (IHK) geprüft und zertifiziert. Sie müssen nachweislich über besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit verfügen und dürfen offiziell anerkannte Berechnungen zum Markt- bzw. Verkehrswert von Immobilien erstellen.

Immobilienspiegel:
Der Immobilienspiegel gibt darüber Aufschluss, wie sich die Preise für Immobilien verändern. Dabei bezieht sich der Preisspiegel immer auf eine bestimmte Region, eine Stadt oder eine Gemeinde. Der Immobilienpreisspiegel bildet die Entwicklung der Immobilienpreise ab und stellt den Mittelwert der Käufe von Häusern oder Wohnungen einer bestimmten Region dar.

Indexklausel:
Bei der Indexklausel geht es um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, wonach sich die Erhöhung des Mietzinses an veränderten wirtschaftliche Rahmenbedingungen orientiert und dem Preisindex der Lebenshaltung (sprich: der Preissteigerung bei den Lebenshaltungskosten) folgt. Beachten Sie dabei: Indexklauseln sind nur gültig, wenn der Mietvertrag für eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren abgeschlossen wird.

Instandhaltungsrücklage:
Zur langfristigen Erhaltung einer Immobilie leistet die Instandhaltungsrücklage einen entscheidenden Beitrag. Die Instandhaltungsrücklage ist eine bestimmte Geldsumme, die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehen ist und zur Finanzierung zukünftiger Instandhaltungsmaßnahmen dient.